Die S/F/G, in Person ihres Geschäftsführers Herrn Adrian Bayh, sowie die Rechtsanwälte Peter und Joachim Bayh von den S/F/G Vertragsanwälten BAYH & FINGERLE Stuttgart nahmen am 23 und 24.04.2015 an der Frühjahrskonferenz ihrer internationalen Kooperationspartner Connexx – European Collection and Enforcement Network teil.
Connexx ist ein Zusammenschluss von 16 Gerichstvollziehernetzwerken, Gerichtsvollzieher- und Rechtsanwaltskanzleien aus 14 Ländern Europas (https://connexxeu.com).
In den meisten europäischen Ländern sind Gerichtsvollzieher, anders als z. B. in Deutschland und Österreich, keine staatliche Beamte, sondern freiberuflich tätige Volljuristen, die ähnlich einem Notar in einem bestimmten Bezirk oder landesweit, vom Staat mit einem öffentlichen Amt, in dem Fall der Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, „beliehen“ sind. Die Gerichtsvollzieher in Westeuropa sind ferner auch im vorgerichtlichen Forderungseinzug, also dem Collection Management, tätig. Osteuropäischen Gerichtsvollziehern ist dies noch nicht gestattet, wobei hierfür die nächsten Jahre Änderungen erwartet werden. Bis es soweit kommt, erfolgt die Zusammenarbeit im außergerichtlichen Bereich mit Partnern, in der Regel Anwaltskanzleien, die von den Connexx – Partnern vor Ort empfohlen wurden und sich als erfolgreich erwiesen haben.
Spanien (Procuradores en la RED, z. Z. 38 Mitgliedskanzleien), Frankreich (Leximpact, 66 Mitgliedskanzleien) und Belgien und Luxemburg (Reditus, 24 Mitgliedskanzleien) sind in Connexx mit nationalen Netzwerken vertreten, in England und Wales (HCE Group), Schottland (WalkerLove) sowie den Niederlanden (GGN) mit Kanzleien, die in ihren Ländern jeweils, z. T. flächendeckend, mehrere Büros unterhalten. Portugal und Osteuropa (Tschechien, Slowakei, Serbien, Bulgarien und Estland) sind mit jeweils einer Gerichtsvollzieherkanzlei vertreten, die aber landesweit tätig sind. Schließlich sind mit Matthew Wales (Irland) und BAYH & FINGERLE noch zwei auf dem Gebiet des Forderungseinzugs hoch spezialisierte Anwaltskanzleien vertreten.
Wesentlicher Gegenstand dieser Konferenz von Connexx war der Austausch über erste Erfahrungen, welche die Mitglieder mit den Änderungen im Europäischen Zivilprozessrecht gemacht haben, insbesondere der Abschaffung des Vollstreckungsanerkennungsverfahren (Exequaturverfahren) von Titeln aus dem EU-Ausland. Ferner ging es um einen Vergleich der Möglichkeiten hinsichtlich der Beschaffung von Informationen über Schuldner in den einzelnen Ländern.
Abgeschlossen wurde die Konferenz durch eine Einladung der Rechtsanwaltskammer Valencia zu einem Vortragsabend, bei dem Herr Rechtsanwalt Joachim Bayh zu den Unterschieden zwischen dem deutschen und dem spanischen Zwangsvollstreckungsrecht referierte.
Joachim Bayh
Rechtsanwalt
BAYH & FINGERLE Stuttgart