Inkasso in Holland
Länderreihe Auslandsinkasso
Was Sie zum Forderungseinzug in Holland wissen sollten (Stand: Oktober 2017)
Nachfolgend finden Sie kompakte Informationen zu einigen rechtlichen Besonderheiten, Ermittlungsmöglichkeiten und wirtschaftlichen Fakten zu Holland.
Rechtliche Besonderheiten zum Forderungseinzug in Holland
In Holland erhält jeder Bürger eine so genannte Bürgerservicenummer (BSN). Diese ist für Klärungen mit Niederländischen Behörden erforderlich. Die Nummer wird einmalig vergeben, sodass Verwechslungen ausgeschlossen sind. Zudem benötigt jedes Krankenhaus, jede Arztpraxis oder Apotheke diese BSN um die beantragte Leistung ausführen zu dürfen.
Verjährungsfrist in Holland
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre
Anwaltsvergütung in Holland
Die Honorare der Rechtsanwälte werden nach Stunden berechnet. Sie liegen ca. zwischen 170,00€ bis 250,00 €.
Prozesskostenhilfe in Holland
In Holland kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, diese ist an Einkommensgrenzen gebunden.
Postlaufzeiten in Holland
Zustellung dauert bis zu 3 Werktage
Ermittlungen in Holland
Anschriftenermittlung in Holland
In Holland besteht ähnlich wie in Deutschland die Meldepflicht.
Notwendige Daten für die Auskünfte in Holland
Firmennamen, korrekte Firmierung, Familiennamen, Geburtsname, Geburtsdatum, Namen der Eltern, letzter Wohnort etc.
Weitere Ermittlungsmöglichkeiten in Holland
Anschriftenermittlungen, Erbenermittlungen, Wirtschaftsauskünfte, Detektivermittlungen
Sinnvolle Datenergänzungen
Passkopie, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Bankdaten, Versicherungsnummern, Kontaktdaten von Verwandten und Freunden, letzte bekannte Anschrift
Wirtschaftliche Fakten über Holland
BIP
770,8 Milliarden USD ?(2016)
Arbeitslosigkeit
5,1 % (2017)
Stärke
zweitgrößter Erdgasproduzent und Exporteur in Europa
Ausfallrisiko
niedriges Risiko
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