Für die meisten Menschen bedeutet Zwangsvollstreckung ein Horrorszenario. Ganz unberechtigt ist das nicht, denn sie ist das letzte Mittel eines Gläubigers, doch noch an sein Geld zu kommen, wenn sein Kunde partout nicht zahlen möchte. Doch was bedeutet eine Zwangsvollstreckung für Gläubiger und Schuldner und wie funktioniert sie?
Es ist so weit. Du bist den gesamten Weg gegangen, hast alles getan und mittlerweile auch eine beträchtliche Zeit warten müssen. Dein Schuldner zahlt nicht und du nutzt das letzte Mittel, die Zwangsvollstreckung. Du zwingst Deinen Schuldner also, seine Rechnung zu begleichen und Dir Dein Geld zu zahlen. Aber was ist das, eine Zwangsvollstreckung?
Was passiert vor der Zwangsvollstreckung
Bevor es zur Zwangsversteigerung kommt, durchläuft eine Forderung verschiedene Prozesse. Der gängige Weg ist: zuerst der betriebliche Mahnprozess, dann die Übergabe der Forderung an ein Inkasso-Unternehmen, die Beauftragung eines Anwalts und dann, in letzter Instanz, die Durchsetzung der Forderung durch das Gericht.
Für jeden Schritt gibt es Profis, die Dir solche Arbeit abnehmen können. Auch können diese einschätzen, ob sich der Gang durch alle Instanzen wirklich lohnt – so ist es nämlich durchaus möglich, dass Dein Schuldner am Ende gar nicht die Mittel besitzt, um Deine Forderung zu begleichen.
Auch lohnt es sich häufig, andere Rückzahlungsmodalitäten zu vereinbaren, eine Ratenzahlung zum Beispiel, weil so beiden Parteien unnötige Kosten und Risiken erspart bleiben. Ein professionelles Inkasso-Unternehmen etwa wird Dir solche Aufgaben ebenfalls abnehmen oder zumindest beratend zur Seite stehen.
Der Weg vor Gericht
Wenn ein Gericht die Legitimität einer finanziellen Forderung anerkennt, erhältst Du als Gläubiger einen vollstreckbaren Titel, also im Prinzip eine gerichtliche Zahlungsaufforderung. Das sind zum Beispiel Urteile, § 704 ZPO und gemäß § 794 ZPO auch Vollstreckungsbescheide, bei Gericht abgeschlossene Vergleiche oder Kostenfestsetzungsbeschlüsse.
Bevor Du aber Deinen Titel vollstrecken darfst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So brauchst Du wie angegeben den Titel inklusive Vollstreckungsklausel. Außerdem muss dieser Titel an Deinen Schuldner zugestellt worden sein. Wenn ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, braucht es die Klausel nicht. Urteile und Vollstreckungsbescheide werden ohnehin vom Gericht zugestellt.
Nun darfst Du Deine Ansprüche also zwangsweise geltend machen – und zwar mit staatlichen Mitteln. Aber welche Mittel sind das?
Welche Möglichkeiten stehen Dir bei der Zwangsvollstreckung offen?
Um letztlich an Dein Geld zu kommen, gibt es einige Optionen. Wenn Dein Schuldner Arbeitnehmer ist, kannst Du zum Beispiel eine Lohnpfändung erwirken. Das heißt, dass der Arbeitgeber Deines Schuldners einen Teil des Gehalt, das er eigentlich seinem Arbeitnehmer überweisen würde, direkt an Dich überweist. Und zwar so lang, bis Deine Forderung abgegolten ist.
Wenn Dein Schuldner Wertgegenstände besitzt, Kunst zum Beispiel, dann kann ein Gerichtsvollzieher diese ebenfalls pfänden. Sie werden dann zwangsversteigert und der Erlös geht an Dich. Ähnliches gilt für Grundeigentum wie zum Beispiel ein Haus oder eine Eigentumswohnung, die Dein Schuldner besitzt. Diese können mit einer Sicherungshypothek belegt – oder ebenfalls zwangsversteigert werden.
Was allerdings nicht gepfändet werden darf, sind Dinge, die für das wirtschaftliche Überleben Deines Schuldners notwendig sind. Ein Laptop etwa, wenn er freiberuflicher Grafiker ist, oder ein LKW, wenn er Fernfahrer ist.
Auch kann das Gericht die Pfändung eines Kontos veranlassen.
Solltest Du um jeden Preis eine Zwangsvollstreckung erwirken?
Wenn Du möchtest, dass Dein Schuldner eines Tages wieder Dein Kunde wird, gilt es, relativ behutsam mit ihm umzugehen. Häufig sind Schuldner durchaus bereit, Dir Dein Geld zu zahlen, sind aber zeitweise nicht dazu in der Lage. Hier lohnt sich ein offenes Gespräch – ein Inkasso-Unternehmen kann dieses problemlos und in Deinem Interesse für Dich führen.
In jedem Fall solltest Du Dich von einem professionellen Inkasso-Unternehmen wie dem S/F/G-Forderungsmanagement beraten lassen. Wir arbeiten mit Anwälten zusammen und können jeden Schritt Deiner Forderung für Dich durchführen. Unser Ziel ist es dabei in den meisten Fällen, eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Denn diese kostet alle Parteien mehr, als wenn sich eine außergerichtliche Lösung finden lässt.