Ein Vollstreckungstitel ist Anfang und Ende gleichzeitig, Alpha und Omega eines Mahnprozesses und eines konsequenten Forderungsmanagements. Er öffnet Ihnen neue Welten, wenn es darum geht, Ihre Forderung durchzusetzen und bedeutet doch gleichzeitig, dass eine einvernehmliche Lösung vom Tisch ist. Aber wie funktioniert der Vollstreckungstitel und wie viel ist er wert?
Am Anfang steht die Hoffnung. Wenn Ihr Kunde seine Rechnung nicht sofort begleicht, kann das ja auch daran liegen, dass er es schlicht vergessen hat. Und auch eine Zahlungserinnerung kann man mal übersehen. Nach der ersten Mahnung aber wird es bereits seltsam, in Ihnen keimt der Verdacht: Will Ihr Kunde etwa gar nicht zahlen?
Das Inkassounternehmen, das Sie nun beauftragen, erzielt auch keinen Erfolg. Auch seine Mahnungen bleiben unbeantwortet. Langsam sind Sie sicher: Ihr Kunde wird nicht freiwillig bezahlen. Am Ende der Hoffnung, dass alles gut wird, steht also der rechtliche Schritt. Und dieser Schritt nennt sich Vollstreckungstitel.
Dieser wird entweder durch ein Inkassobüro oder einen Anwalt erwirkt. Er bedeutet im Prinzip nichts anderes, als dass ein Gericht offiziell anerkennt, dass Ihre Forderung berechtigt ist. Er stellt genau fest, wie viel Ihr Schuldner zu zahlen hat. Auch bestimmte Gerichtsurteile sind Vollstreckungstitel, etwa Unterhaltsfestsetzungsbeschlüsse, Vergleiche oder Kostenfestsetzungsbeschlüsse.
Das Gericht spricht das Machtwort
Wenn das Gericht diese Forderung bestätigt hat, bringt es Ihrem Schuldner nichts mehr, den Kopf in den Sand zu stecken, Mahnungen zu ignorieren und seinerseits zu hoffen, dass Ihre Forderung schon versanden wird – jetzt dürfen Sie alle Register ziehen.
Denn mit dem Vollstreckungstitel geht das Recht auf Zwangsvollstreckung einher. Sprich: Ihr Schuldner darf gezwungen werden zu bezahlen. Das geschieht natürlich in einem wirtschaftlich und sozial verträglichen Rahmen, aber öffnet doch ganz neue Möglichkeiten.
Auf Grundlage der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners können nun Maßnahmen ergriffen werden, damit Sie Ihr Geld von Ihrem Schuldner bekommen. Ob es die Zwangspfändung von Wertgegenständen ist, die Zwangspfändung von Einkommen, Sozialleistungen oder Lebensversicherungsansprüchen.
Allerdings gehört hier dazugesagt, dass ein Vollstreckungstitel nur dann etwas bringt, wenn Ihr Schuldner überhaupt Geld zur Verfügung hat. Ist er selbst arm, bezieht kein Einkommen und hat auch keine Vermögenswerte, welcher Form auch immer – dann ist vorerst nichts zu holen.
Das ist natürlich für Sie als Gläubiger ärgerlich, denn Sie kommen erst einmal nicht an Ihr Geld. Allerdings enthält der Vollstreckungstitel eine Besonderheit, die Sie optimistischer stimmen kann. Er bleibt nämlich 30 Jahre lang gültig.
Überwachung des Vollstreckungstitel
30 Jahre lang bleibt ein Titel vollstreckbar. Und 30 Jahre sind eine lange Zeit, in der viel passieren kann. Überlegen Sie nur einmal selbst, wie sich Ihre Vermögenswerte in den letzten 30 Jahren verändert haben.
Menschen heiraten, nehmen neue Jobs an, erben, gewinnen oder investieren zur richtigen Zeit in Bitcoins. Egal wie – es ist nicht unwahrscheinlich, dass Ihr Schuldner auf kurz oder lang zu Geld kommt, das Sie dann wiederum beanspruchen können.
Hierfür ist es sinnvoll, ein Inkassobüro mit der Überwachung des Titels zu beauftragen. Dieses wird in regelmäßigen Abständen Daten über Ihren Schuldner einholen. Wo wohnt er, wo arbeitet er, wie sehen seine Vermögensverhältnisse aus. Die S/F/G selbst bietet diesen Service übrigens kostenlos an.
Natürlich können Sie auch selbst die Überwachung Ihres ehemaligen Kunden übernehmen, meistens aber übersteigt das die Kapazitäten eines normalen Betriebs. Außerdem gehört hierzu auch eine Menge Know-How, um genau zu wissen, über welche Institutionen man an Informationen kommt.
Wenn Sie also einmal nicht sofort an Ihr Geld kommen, weil Ihr Kunde sich weigert zu zahlen, geben Sie nicht auf, sondern verfolgen Sie das Forderungsmanagement bis zum Schluss. Denn spätestens mit dem Vollstreckungstitel wird es sehr unwahrscheinlich, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Deswegen wenden Sie sich so früh wie möglich an einen professionellen Dienstleister für Forderungsmanagement wie die S/F/G, damit Ihr Geld auch so früh wie möglich zu Ihnen zurückkommt.