Wenn es auf die Schnelle nicht klappt, braucht man einen langen Atem, um an sein Geld zu kommen. Hierfür gibt es die Titelüberwachung der S/F/G. Damit dauert es zwar länger, doch am Zielen kommen Sie trotzdem an.
Es geschieht immer wieder. Kunden werden zu Schuldnern. Rechnungen werden nicht beglichen und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Das betriebliche Mahnwesen bleibt unbeantwortet, Ihre Schuldner sitzen den Druck, den Sie ausüben, einfach aus.
Also setzen Sie ein Inkassounternehmen ein. Die S/F/G ist zwar bekannt für ihre Effizienz, doch manchmal sind Schuldner stur. Sie antworten partout nicht auf Nachrichten, weisen Anrufe ab und schlagen auch die freundlichsten Vermittlungsangebote aus.
Zum Glück arbeitet die S/F/G mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen, die Ihre Forderung über das Mahnwesen hinaus verfolgen können. Und zwar bis vor Gericht. Denn wenn das vorgerichtliche Mahnwesen scheitert, bleibt Ihnen und dem Inkassounternehmen, mit dem Sie kooperieren, nichts anderes übrig, als sich an ein Gericht zu wenden. Gegen eine Gebühr wird dieses Ihre Forderung titulieren. Was heißt das?
Das heißt im Prinzip zuerst einmal, dass es feststellt, dass Sie eine berechtigte Forderung gegenüber Ihrem Schuldner haben. Dass Sie also im Recht sind. Das wussten Sie natürlich bereits. Dennoch mussten Sie dafür nun zahlen, was für Sie ärgerlich ist.
Wenn Ihr Kunde trotz Drucks vom Gericht nicht zahlt, kommt es im Idealfall zur Zwangsvollstreckung. Hier können etwa Gehälter gepfändet werden, Mieteinnahmen, Kapitalanlagen und so weiter. Alles, was Ihrem Schuldner gehört, kann genutzt werden, damit er seine Schulden bei Ihnen begleicht.
Manchmal aber besitzt Ihr Schuldner einfach nichts. Dann wird es schwierig etwas zu vollstrecken. Doch für Sie endet hier nicht die Möglichkeit, an Ihr Geld zu kommen. Denn wenn ein Gericht Ihre Forderung einmal als rechtmäßig anerkannt hat, bleibt diese Forderung, Titel genannt, 30 Jahre lang gültig. Und hier kommt die Titelüberwachung der S/F/G ins Spiel.
Für die meisten Unternehmen und Privatpersonen ist es unrealistisch, 30 Jahre lang am Ball zu bleiben. Ihnen fehlen einfach die Ressourcen. Und auch für die S/F/G ist das nicht einfach. Wir haben eine eigene Abteilung nur zum Zweck der Überwachung von titulierten Forderungen. Deshalb können Sie Ihre Titel an uns weiterreichen. Wir übernehmen deren Beitreibung dann.
Auch übernehmen wir Ihre Titellager. Wenn sich in Ihren Archiven also die Titel von Forderungen stapeln, die Sie schon halb vergessen haben, ist es sinnvoller, diese an einen Profi wie die S/F/G weiterzugeben. Wir kommen sogar extra bei Ihnen vorbei, um den Stapel abzuholen.
Wir wissen natürlich, dass Sie sich in einer unvorteilhaften Lage befinden. Nicht nur sind Sie auf einer Rechnung sitzen geblieben und damit auf den Kosten, die durch das Geschäft mit Ihrem Schuldner, hätten kompensiert werden sollen. Auch mussten Sie eine Gebühr an das Gericht zahlen. Doppeltes Pech also.
Wir bieten deshalb folgendes Produkt an: Wenn Sie Ihren Titel an uns übergeben, kostet Sie das nichts. Wir übernehmen das volle Risiko. Wenn Ihr Titel 30 Jahre lang unvollstreckbar bleibt, erhalten wir kein Geld. Gleichzeitig werden wir pro Jahr fünf bis acht Maßnahmen einleiten, um Ihren Titel zu realisieren. Wir behalten im Auge, wo Ihr Schuldner wohnt und wie es um seine Finanzen bestellt ist. Regelmäßig schicken wir Mails und rufen ihn an. Darüber hinaus führen wir Bonitätsprüfungen durch und holen Wirtschaftsauskünfte ein. Wir wollen wissen, welches Vermögen Ihr Schuldner hat und wenn es positive Indikatoren gibt, veranlassen wir die Vollstreckung.
Wenn das klappt, nehmen wir eine faire Erfolgsprovision. Regelmäßig erhalten Sie Gelder zurück, während Ihnen keinerlei neue Kosten entstehen. Dafür, dass die Forderung sonst nur bei Ihnen rumgelegen hätte, also eine reine Erfolgsgeschichte.
Natürlich erhalten Sie jedes Jahr eine Auswertung über Erfolge und Außenstände unserer Leistungen.
Mit der Titelüberwachung der S/F/G sind Sie also zumindest auf lange Sicht besser aufgestellt, als wenn Ihre Forderungen einfach im Keller darauf warten, abzulaufen. Wenden Sie sich gern an uns. Wir beraten Sie gern.