Ein professionelles Forderungsmanagement kommt ohne SCHUFA – und andere Auskunfteien – kaum aus. Aber wie stehen die beiden Institutionen zueinander? Wie funktioniert die Zusammenarbeit und was hat das alles mit dem Datenschutz zu tun? Warum brauchen sich SCHUFA und Inkasso? Die Geschichte einer perfekten Zusammenarbeit.
Wer jemals einen Vertrag unterschrieben hat, der kennt die sechs großen Buchstaben: SCHUFA. Die wichtigste Auskunftei ermittelt von fast allen Menschen in Deutschland einen sogenannten Bonitäts-Score, der verraten soll, wie zuverlässig sie sind, wenn es um Geld geht. Kurz gesagt: Ob sie ihre Rechnungen bezahlen. Offensichtlich ist diese Information auch für das Forderungsmanagement enorm wichtig.
Denn die Auskunft über die wahrscheinliche Zahlungsmoral ist so etwas wie ein präventives Inkasso. Sieht ein potentieller Geschäftspartner, dass sein Gegenüber in der Vergangenheit eher unzuverlässig Rechnungen beglichen hat, wird er es sich zweimal überlegen, ob er ein Geschäft abschließen wird. SCHUFA und Inkasso gehen hierbei also Hand in Hand.
SCHUFA und Unternehmen – eine wunderbare Freundschaft
Gleichzeitig profitiert aber auch die SCHUFA vom Inkassobüro. Denn irgendwoher müssen die Daten über die Zahlungsmoral einer Person ja kommen – hier spielen Inkassobüros eine wichtige Rolle. Sie übermitteln die Daten zahlungsunwilliger Kunden, Mieter, Kreditnehmer und so weiter an die SCHUFA, wenn die notwendigen Bedingungen hierfür erfüllt sind.
Das will natürlich niemand, denn ein negativer Eintrag bei der SCHUFA kann dazu führen, dass zukünftige potentielle Vertragspartner sich gegen ein Geschäft entscheiden. Wenn man mit einem schlechten SCHUFA-Score dann zum Beispiel einen Kredit haben möchte, um etwa sein Eigenheim zu finanzieren, oder einen neuen Leasingvertrag fürs Auto oder dergleichen – dann ist es möglich, dass die jeweilige Bank oder der Leasinganbieter schlicht „Nein“ sagt.
Warum brauchen sich SCHUFA und Inkasso?
Deswegen hilft bei einer Mahnung häufig die Drohung, dass man die Zahlungsstörung an die SCHUFA melden werde, wenn der Kunde nicht reagiert. Der nämlich wird das in den meisten Fällen vermeiden wollen und deswegen zahlen. Die SCHUFA dient somit auch als Druckmittel des Inkassos, beziehungsweise des Forderungsmanagements.
SCHUFA und Inkasso bedingen sich also in vielerlei Hinsicht. Die SCHUFA ist dabei lediglich die größte, nicht aber die einzige Auskunftei in Deutschland. Doch ihr Name wird häufig synonym verwendet für Organisationen, die einen Bonitäts-Score für Bürgerinnen und Bürger anlegen.
Warum wird die SCHUFA kritisiert?
Dass die SCHUFA dabei selbst immer wieder in die Kritik gerät, liegt daran, dass sie sich nicht in die Karten schauen lässt. Es ist also schwer nachzuvollziehen, wie ein Bonitäts-Score eigentlich zustande kommt. Das allerdings ist darauf zurückzuführen, dass die SCHUFA als Marktführerin ein Geschäftsgeheimnis zu wahren hat. Würde die Formel bekannt, verlöre sie ihre Geschäftsgrundlage.
Der SCHUFA-Score ist außerdem in den allermeisten Fällen akkurat und vertrauenswürdig. Die Zusammenarbeit zwischen SCHUFA und Inkasso steht also auf einem zuverlässigen Fundament.
Wann darf Inkasso eine SCHUFA Einmeldung machen?
Es gibt einige Vorgaben, die verhindern, dass mit SCHUFA-Einmeldungen zu lasch umgegangen wird. Deswegen gibt es einige Regelungen darüber, welche Voraussetzungen für eine SCHUFA-Meldung durch ein Inkassobüro gegeben sein müssen. Das sind:
- Der Kunde stimmt dem zu.
Das ist unwahrscheinlich – schließlich wird er dadurch einen Nachteil haben.
- Es geht um die Wahrung eines berechtigten Interesses
Hier setzen die meisten Inkassobüros an. Ein berechtigtes Interesse ist zwar noch nicht besonders konkret, aber gerade das macht es Inkassobüros einfacher, eine Einmeldung bei der SCHUFA durchzusetzen. Denn jeder Kreditgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, ob sein Kreditnehmer zahlen wird oder nicht. Die Kriterien sind dabei zum Beispiel die Gewinnerzielung, die Senkung der Ausfallquote und der Schutz vor kreditorischen Risiken.
Nutzt die SCHUFA dem Bürger?
Darüber hinaus kann auch jede Person ein Eigeninteresse daran haben, dass der eigene SCHUFA-Score korrekt ist, um so zum Beispiel eine Überschuldung zu vermeiden.
Außerdem haben Betroffene das Recht, den eigenen SCHUFA-Score zu erfragen. Auch das geht mit der DSGVO einher, die die Auskunftspflicht von Institutionen in Bezug auf die eigenen Daten, enorm gestärkt hat.
SCHUFA und Inkasso sind also Partner in einem Geschäftsfeld, in dem der eine ohne den anderen nur sehr viel schlechtere Ergebnisse erzielen würde. Beide profitieren von der Expertise des anderen, um so sicherzustellen, dass Zahlungsstörungen so selten auftreten wie möglich.