Wenn ein Schuldner auch die letzte Mahnung aussitzt, hilft nur eins: Das Anwaltsinkasso. Denn ein Anwalt kann eine Forderung auch vor Gericht vertreten. Wann lohnt sich das?
Es wird immer gängiger, dass Kunden ihre Rechnungen gar nicht oder nicht rechtzeitig bezahlen. Für Sie als Unternehmer ist das ein Problem. Denn während Ihre Schuldner die unbezahlte Rechnung wie einen sehr günstigen Kredit nutzen können, sind Sie derjenige, dessen Liquidität leidet. Führen Sie also ein kleines oder mittelgroßes Unternehmen, sollten Sie Acht geben.
Das einzige, was Ihnen Sicherheit verschafft, dass Sie schnell an Ihr Geld kommen, ist ein starker und professioneller Partner an Ihrer Seite. Das kann ein Inkassounternehmen sein oder ein Anwaltsinkasso. Und wenn Sie geschickt sind, nutzen Sie das Beste beider Welten – und führen diese einfach zusammen.
Anwaltsinkasso – Der Weg zu Ihrem Geld
Wenn ein Kunde von Ihnen nicht zahlt, müssen Sie tätig werden. Und zwar so bald es geht. Überschreitet ein Kunde das Zahlungsziel, das Sie in der Rechnung vorgegeben haben, sollten Sie so schnell wie möglich das betriebliche Mahnwesen starten.
Das betriebliche Mahnwesen sollte dabei der erste Schritt sein, egal ob Sie anschließend ein Inkassounternehmen beauftragen oder das Anwaltsinkasso starten. Wenn Ihnen das aber zu lästig ist, können Sie bereits die erste Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung von einem professionellen Dienstleister versenden lassen.
Das gängige Vorgehen beim betrieblichen Mahnwesen ist, dass Sie zuerst eine Zahlungserinnerung schicken. Freundlich formuliert und zuvorkommend. Sollte Ihr Kunde darauf nicht reagieren, schicken Sie eine Mahnung. Die ist dann schon strenger formuliert und kann mit Konsequenzen drohen, sollte Ihr Kunde weiterhin nicht zahlen.
Anschließend sollten Sie einen professionellen Dienstleister engagieren, um das Forderungsmanagement für Sie zu übernehmen und mit noch mehr Nachdruck aufzutreten. Wenn Ihnen das betriebliche Mahnwesen zu mühsam ist, gibt es auch Anbieter, die dieses für Sie automatisieren. KLEVERBILL ist ein solcher.
Anwaltsinkasso – wann es unverzichtbar ist
Ein Inkassounternehmen ist für die meisten Unternehmen das logische Mittel, um schnell zu seinem Geld zu kommen. Inkassounternehmen sind darauf spezialisiert, auf Ihre Kunden zuzugehen und das Geld einzufordern, das Ihnen zusteht. Bei der S/F/G achten wir dabei darauf, dass wir freundlich mit Ihren Kunden umgehen, um Ihr Geschäftsverhältnis nicht unnötig zu belasten.
Wenn ein Kunde allerdings gar nicht reagiert, obwohl ein Inkassounternehmen bereits hinzugezogen wurde, wird es eng. Dann hilft irgendwann nur noch der Gang vor Gericht. Hier kann man einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Wenn dieser weiterhin ignoriert wird, muss eine Forderung vom Gericht festgestellt werden. Wird die Forderung hier bestätigt, wird Ihr Kunde zahlen müssen, komme was wolle. Und zwar 30 Jahre lang, so lange bleibt die Forderung gültig.
Das Anwaltsinkasso ist vor allem für die letzten beiden Schritte wichtig. Denn ein Anwalt kennt sich mit dem Prozedere vor Gericht aus und darf Sie und Ihre Forderung vertreten. Meistens kommt es aber nicht dazu, dass Kunden sich vor Gericht ziehen lassen. Die meisten zahlen bereits dann, wenn ein Inkassounternehmen hinzugezogen wurde oder wenn Sie selbst eine strenge Mahnung geschickt haben.
Trotzdem besteht die Möglichkeit, das Inkassounternehmen zu überspringen und direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Das Anwaltsinkasso ist dann der einzige Dienstleister.
Anwaltsinkasso – wann ist es sinnvoll?
Sie sollten ein Anwaltsinkasso nutzen, wenn Sie sofort an Ihr Geld möchten, keinen Tag warten wollen oder können. Wenn Sie bereit sind, Ihren Kunden unverzüglich dazu zu zwingen, dass er zahlt.
Und wann nicht?
Wenn Sie Ihre Geschäftsbeziehung erhalten möchten, sollten Sie nicht sofort zum Anwaltsinkasso greifen. Manchmal schießt man hier mit Kanonen auf Spatzen und zerstört dabei auch das Dach, auf dem der Spatz steht. Ein Inkassounternehmen sucht den Dialog und Lösungen mit Ihren Kunden zusammen. Das werden diese Ihnen danken.
Erst das eine, dann das andere
Gute Inkassounternehmen arbeiten ohnehin mit Anwälten zusammen. Die S/F/G etwa mit der Kanzlei Bayh & Fingerle. Die S/F/G wird also versuchen, auf menschlichem aber bestimmtem Wege Ihre Forderung beizutreiben. Und wenn Ihr Kunde sich weiterhin sträubt, schalten wir eben einen Anwalt ein.
Wenn Sie also sicher sein wollen, dass Ihre Geschäftsbeziehung geschont wird und Ihre Kunden Ihnen erhalten bleiben, trotzdem aber sichergehen wollen, dass Sie Ihr Geld erhalten, dann kommen Sie zu uns. Schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns an. Wir können Sie dabei beraten, welche Maßnahmen für Sie am sinnvollsten sind.
Das Anwaltsinkasso gehört zu unserem Portfolio genauso wie eine sinnvolle Präventionsarbeit und ein effizientes und bestimmtes – und dennoch menschliches – Forderungsmanagement.