Wer Dinge oder Dienstleistungen anbietet, gerät leicht in die Situation: Ein Kunde behauptet, die Ware sei nie angekommen, beschädigt oder entspreche nicht den Erwartungen, dasselber bei Dienstleistungen. Wenn eine Abnahme verweigert wird, müssen Sie handeln. Aber was können Sie tun?
Eine Abnahme gehört dazu. Jedes Geschäft braucht eine, zumindest theoretisch. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Geschäftspartner die Abnahme vergessen. Sie kennen sich lange, vertrauen einander und wollen den anderen nicht damit nerven. Das kann aber schnell teuer werden, und zwar für beide Parteien.
Rechtlich ist der Auftraggeber verpflichtet,dass er Abnahme durchführen lässt oder selbst durchführt. Das kann ein einfaches Abhaken sein, eine kurze Bestätigungsmail – ganz egal. Es muss nur nachweisbar sein, dass der Auftraggeber ein Geschäft für abgeschlossen betrachtet.
Was bedeutet das für Sie als Auftragnehmer?
Wenn Ihr Kunde keine Abnahme durchführen lässt, gilt das Geschäft erst einmal als nicht abgeschlossen – Ausnahmen erklären wir später. Das heißt, dass Ihre Rechnung nicht fällig wird, eine Zahlung nicht in Verzug geraten und eine Mahnung nicht gültig ist. Für Sie ist das sehr ärgerlich. Vor allem, wenn Sie ganz am Schluss, vor Gericht, nicht nachweisen können, dass Ihr Auftraggeber die Abnahme verweigert oder die Abnahme vergessen hat.
Was können Sie tun?
Weisen Sie Ihren Geschäftspartner auf dessen Pflicht hin, eine Abnahme durchführen zu lassen. Sie brauchen eine schriftliche Bestätigung, dass alles in Ordnung ist. Theoretisch braucht es eine Erklärung, die aus der gemeinsamen Begutachtung einer Ware oder eines Werkes resultiert. Aber es gibt Ausnahmen.
Die Stillschweigende Abnahme
Was ist die Stillschweigende Abnahme? Sie findet sehr häufig statt. Angenommen, Sie besitzen einen handwirtschaftlichen Betrieb und werden beauftragt, die Spüle eines Auftraggebers zu reparieren. Sie tun das, Ihr Kunde nutzt die Spüle und meldet sich nicht mehr.
Nun können Sie ihn schriftlich darauf hinweisen, dass Sie eine schriftliche Abnahme benötigen. Lässt er Ihnen die nicht zukommen, nutzt aber Ihr Werk, ist das sogenanntes „konkludentes Verhalten“ – es scheint so, als sei er zufrieden mit Ihrer Arbeit – eine stillschweigende Abnahme findet statt.
Die Fiktive Abnahme
Die Fiktive Abnahme funktioniert ähnlich. Wenn Sie Ihre Ware geliefert, Ihre Dienstleistung vollbracht haben, muss Ihr Kunde eigentlich eine Abnahme durchführen. Tut er dies nicht, können Sie mit Angabe einer Frist eine Abnahme verlangen. Wenn Sie diese dennoch nicht von ihm kriegen und wenn er die Abnahme auch nicht wegen eines Mängels verweigert, ist das eine sogenannte Fiktive Abnahme.
Am sinnvollsten ist es, immer freundlich, höflich und offen zu bleiben. Die meisten Probleme lassen sich im Gespräch klären. Stoßen Sie Ihre Kunden nicht unnötig vor den Kopf. Und sollte einer doch einmal eine Abnahme verweigert haben und Sie keine Möglichkeit sehen, diese einzuholen, wenden Sie sich an die S/F/G. Wir können Ihnen weiterhelfen.