Behandlungskosten von verstorbenen beihilfeberechtigten Patienten

von | 21. Juli 2017 | Gesundheitswesen

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Wie Sie mit Beihilfeberechtigten umgehen

Was ist Beihilfe?

Die Beihilfe ist ein Fürsorgesystem im Krankheitsfall für Beamtinnen und Beamten sowie sonstige beihilfeberechtigte Personen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch weitere Personenkreise, wie bspw. Ehegatten und Lebenspartner eines Beihilfeberechtigten, Anspruch auf Beihilfe.

In welcher Höhe werden die Behandlungskosten von der Beihilfestelle erstattet?

Die zuständige Beihilfestelle übernimmt regelmäßig zwischen 50 und 80 % der entstandenen Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. In welcher Höhe die Behandlungskosten erstattet werden, richtet sich nach dem persönlichen Bemessungssatz des Beihilfeberechtigten. Die Beihilfe beruht auf dem Prinzip der Kostenerstattung, so dass die Behandlungskosten zunächst regelmäßig durch den Beihilfeberechtigten selbst getragen werden müssen. Im Anschluss daran können die bezahlten Rechnungen und Rezepte bei der zuständigen Beihilfestelle zur Prüfung und Erstattung eingereicht werden.

Besteht ein Direktanspruch z.B. des Krankenhauses gegenüber der Beihilfestelle?

Ein Direktanspruch z.B. des behandelnden Krankenhauses gegenüber der Beihilfestelle dürfte regelmäßig nicht bestehen, da der Beihilfeberechtigte einen Antrag auf Erstattung der Behandlungskosten stellen muss. Die Antragsberechtigung ist grds. höchstpersönlicher Natur.

Wo ist die Beihilfe geregelt?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und aus den Beihilfeverordnungen und Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Bundesländer. Letztere können je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen beinhalten. Der Leistungskatalog der Beihilfe orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer trägt die Behandlungskosten, wenn der Beihilfeberechtigte stirbt?

Wenn der Beihilfeberechtigte stirbt, geht gemäß § 1922 Abs. 1 BGB sein Vermögen als Ganzes, mithin auch seine Schulden, auf die Erben über, so dass regelmäßig die Erben die Behandlungskosten zu tragen haben.

Was passiert mit dem Beihilfeanspruch, wenn der Beihilfeberechtigte stirbt?

Teil der Erbschaft ist auch der Beihilfeanspruch (vgl. BVerwG – Urteil vom 29.04.2010 – 2 C 77.08). Das Recht, die Erstattung der Behandlungskosten von der Beihilfestelle zu verlangen, geht damit auf die Erben über. Die Behandlungskosten müssten folglich über die Erben an die Beihilfestelle übermittelt werden.

Wie erfahre ich, wer Erbe geworden ist?

Sind die Hinterbliebenen unbekannt, muss eine Auskunft beim Nachlassgericht eingeholt werden. Folgt aus der Auskunft, dass keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, erbt der Fiskus gem. § 1936 BGB.

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Falls Sie eine offene Forderung gegenüber einem zwischenzeitig verstorbenen Beihilfeberechtigten haben, kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch. Wir beraten Sie gerne.

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